Die Gnade, die Gott einmal geschenkt hat, nimmt er nicht zurück. Deshalb ist die Taufe unwiderruflich. Wer einmal Christ geworden ist, bleibt es für immer.
Mit der Zugehörigkeit zur Kirche ist in Deutschland die Entrichtung eines Beitrags ("Kirchensteuer") verbunden. Dieser entspricht dem Kanon 222 des kirchlichen Rechts, nach dem die Gläubigen nach ihren Möglichkeiten "für die Erfordernisse der Kirche einen Beitrag leisten" sollen.
Um das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu gewährleisten war der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, eine Möglichkeit zu schaffen, die staatlich registrierte Mitgliedschaft in einer anerkannten Glaubensgemeinschaft mit allen staatlichen Rechten und Pflichten zu beenden. Dies wird üblicherweise als Kirchenaustritt bezeichnet, obwohl die sakramental geschenkte Zugehörigkeit zum Volk Gottes nicht wirklich beendet werden kann, am wenigsten per Unterschrift vor einer staatlichen Stelle.
Der "Kirchenaustritt" ist deshalb ein staatlicher Vorgang, der allerdings innerkirchlich nicht folgenlos bleibt. Vor allem aber ist er keine unwiderrufliche Entscheidung.
Der Weg zurück
Wer zur Gemeinschaft der Kirche zurückgefunden hat oder den Wunsch verspürt, seinen "Austritt" rückgängig zu machen, kann Kontakt mit dem Seelsorger am Ort aufnehmen. Er steht für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung und begleitet den Weg zur Rekonziliation (lat.: Versöhnung mit der Kirche).